Hallo,
Ausbildung und Wissenstransfer ist eine im Waffengesetz vorgegebene Verpflichtung für alle Sportschützen.
Waffensachkunde: Dieser Lehrgang ist zwingende Voraussetzung, wenn man eigene Sportwaffen erwerben will.
Schießleiter: Hierin werden die Aufgaben der verantwortlichen Aufsichtspersonen beim Schießen vermittelt. Um als Schießleiter tätig zu sein, muss auch der Lehrgang Waffensachkunde absolviert werden.
Jugendwart: Dieser Lehrgang ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Personen, die in ihren Vereinen Kinder und Jugendliche beim Schießen beaufsichtigen wollen. Wer sich hierfür interessiert, muss bis zur Aufnahme seiner Tätigkeit im Verein auch die beiden Lehrgänge Waffensachkunde und Schießleiter absolvieren.
Sprengstofferlaubnis gem. § 27 SprengG: In diesem Lehrgang werden die Voraussetzungen geschaffen für alle Personen, die mit Vorderladerwaffen schießen wollen und somit mit Schwarzpulver umgehen. Ferner ist dieser Lehrgang für Personen erforderlich, die sich ihre Munition selbst anfertigen wollen, um so die perfekt auf ihre Sportwaffen abgestimmten Laborierungen zu bekommen. Dieser Lehrgang ist eine persönliche Qualifikation und Grundlage für eine Berechtigung zum Umgang mit Explosivstoffen. Er ist unabhängig von den vorgenannten Lehrgängen.